Thema Mobbing

Cyber-Mobbing

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über ein aktuelles Thema informieren: Cyber-Mobbing.

Die häufigste Form, die wir heute beim Cyber-Mobbing in der Schule erleben, sind WhatsApp-Gruppen, die im Klassenzimmer (Anmerkung: innerhalb der Klasse von den Kindern/ Eltern) gebildet werden. Hier treffen auch am Wochenende oder oft die ganze Nacht durch beleidigende Kommentare ein. Oft werden Personen ausgeschlossen oder Gruppen werden nur zu dem Zweck gebildet, jemanden fertig oder lächerlich zu machen“, so Philippe Wampfler, ein Schweizer Autor, Dozent und Lehrer für digitale Bildung.

Cybermobbing spielt in der Grundschule noch keine Rolle, erst ab frühestens zehn Jahren würden Kinder ein echtes Verständnis für virtuelles Mobbing entwickeln – sagen die einen. Schon in der Grundschule ist Cybermobbing im weitesten Sinne bereits ein Thema – sagen die anderen. Wenn Kinder sich zum Beispiel am PC oder Handy ihrer Eltern in Chats mit anderen Schüler*innen austauschen – und spätestens dann, wenn Kinder ein eigenes Smartphone besitzen.

Gerade auch jetzt, wo viele Kinder wenig Kontakt zu ihren Freunden haben, steht der Wunsch mit ihnen in Kontakt zu treten an vorderer Stelle. So wird mal eben schnell von den Eltern eine Klassenchat-Gruppe erstellt, damit die Kinder in Kontakt bleiben können. Die Klassenchatgruppe kann Schüler*innen zum Austausch dienen, der jedoch meist über schulische Themen hinausgeht. Fehlende Netiquette (wie gehe ich auch digital mit anderen um) und mangelnde Zeit- oder Themenbegrenzungen führen in Klassenchatgruppen häufig zu Problemen wie Cyber-Mobbing oder Überforderung. Der Umgang im Chat und eventuelle Probleme im Klassenchat können dann auch das Klassenklima negativ beeinflussen.

Das Problem in der Grundschule: die Kinder sind noch gar nicht berechtigt WhatsApp, Facebook und Co. zu nutzen.

WhatsApp ist unter anderem erst ab 16 freigegeben

Theoretisch dürften Jugendliche unter 16 Jahren WhatsApp gar nicht benutzen. So steht es zumindest in den Nutzungsbedingungen: „Mindestalter. Um WhatsApp benutzen zu dürfen, musst du mindestens 16 Jahre alt sein.“ Jedoch kann sich jeder ohne Altersabfrage die App auf www.whatsapp.com herunterladen und installieren. Bei Kinderhandys bleibt nichts anderes übrig, als mit Kinderschutz-Software und Sperren der Messenger-App dagegen vorzugehen.

Ist WhatsApp gefährlich für Kinder?

Ja, es gibt einige Gefahren für Kinder und auch problematische Elemente bei WhatsApp!

Gefahren:

Gruppendruck: Kinder und Jugendliche haben oft Angst, gewisse Diskussionen nicht mitzubekommen. Daher möchten sie nach Möglichkeit immer alle Nachrichten sofort lesen und darauf reagieren.

Einschüchternde Kettenbriefe (“Wenn du die Nachricht nicht an mind. 20 Personen schickst, bist du morgen tot.”) verbreiten sich über WhatsApp rasch. Sie verunsichern und ängstigen gerade Jüngere.

Mobbing: Insbesondere in den Gruppenchats kommt es oft zu Beleidigungen, Übergriffen und Mobbingattacken, teilweise auch ausgelöst durch Missverständnisse. Die Gruppenkommunikation belastet Opfer besonders, wenn Anfeindungen und Attacken in der Gruppe systematisch gegen eine Person gehen.

Datenschutz:

WhatsApp speichert bereits bei der Installation die Daten des Adressbuchs auf seinen Servern. Auch die Handynummern von Personen werden gespeichert, die WhatsApp nicht nutzen.

WhatsApp kann weiterhin eine Vielzahl an Daten speichern und verwerten: Wer sendet wem eine Nachricht? Wie häufig und wann kommuniziert jemand mit einem anderen? Beim Telefonieren über WhatsApp: Telefonnummer, Zeitpunkt des Anrufs, Dauer des Gesprächs.

Bedenken Sie, dass WhatsApp zu Facebook gehört – und Facebook nutzt Daten, um Geld zu verdienen. Und der Schutz der Daten war in der Vergangenheit nicht gerade eine Stärke von Facebook.

Checkliste: Das sollten Eltern beachten, wenn Kinder einen Messenger nutzen möchten bzw. bereits nutzen!

Eltern sollten …

· sich fragen: Ist mein Kind alt genug, um mit den Problemen von WhatsApp oder eines anderen Messengers fertig zu werden?

· vor der Nutzung Regeln mit dem Kind festlegen (z. B. mit dem Mediennutzungsvertragà https://www.mediennutzungsvertrag.de/ ),

· bei der Nutzung solcher Apps selbst ein gutes Vorbild sein,

· die Nutzung solcher Apps begleiten und das Kind damit nicht allein lassen,

· den Messenger so einstellen, dass andere möglichst wenige Informationen sehen können,

· den Zeitstempel der letzten Online-Aktivität (online/zuletzt online) deaktivieren.

Das Kind sollte …

· die eigene Telefonnummer geheim halten und nur an persönlich bekannte Personen geben,

· ein Profilfoto mit Bedacht wählen oder den Platzhalter stehen lassen,

· Fremde grundsätzlich blockieren,

· bei Ansätzen von Mobbing sofort die Eltern benachrichtigen,

· Kettenbriefe löschen und ihnen keine Beachtung schenken,

· wissen, dass es nicht immer sofort antworten muss,

· Regeln für den Chat kennen,

· zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel beim Essen sowie abends ab einer gewissen Uhrzeit) Smartphone und WhatsApp nicht mehr nutzen.

Regeln für einen Chat:

Damit es gar nicht zu Cybermobbing kommt, sollten folgende Regeln beachtet werden:

1) In die Klassengruppe gehört nur, was auch wirklich alle aus der Klasse wissen müssen. (Keine Privatgespräche!)

2) In der Klassengruppe wird über niemanden gelästert und niemand wird beleidigt.

3) Ernste Themen wie Streit, Ärger oder Missverständnisse werden persönlich und offline besprochen, nicht im Chat.

4) Man drückt sich so aus, dass jeder verstehen kann, was gemeint ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

5) Kettenbriefe werden gelöscht und nicht weitergeleitet.

6) Bevor ein Bild verschickt wird, werden alle auf dem Bild nach ihrem Einverständnis gefragt.

7) Niemand, der sich an die Gruppenregeln hält, wird aus der Klassengruppe geworfen.

8) Es gibt nur eine Klassengruppe, in der alle sein dürfen, die Mitglied sein wollen. (Teilnahme ist freiwillig und keine Pflicht!).

9) Wer sich nicht an die Regeln hält, wird nach drei Ermahnungen aus dem Klassenchat entfernt.

10) Bei Mobbing, Streit oder Drohungen werden Vertrauenspersonen eingeschaltet.

11) Es werden keine gelösten Hausaufgaben zum Abschreiben versendet.

12) Es werden keine unangemessenen Bilder oder Videos versendet.

Was können Betroffene von Cybermobbing tun?

Cybermobbing sollten betroffene Schüler keinesfalls verschweigen, sondern sich anderen anvertrauen. Das können ihre Eltern, Freunde oder Lehrer sein. Die Schule ist in jedem Fall von den Beleidigungen oder Drohungen im Internet zu informieren. Das können Sie als Mutter oder Vater zum Beispiel im Rahmen einer Lehrersprechstunde tun. Auch bei Mobbing-Experten wie Beratungsstellen und Psychologen finden Betroffene Hilfe und Unterstützung.

Cybermobbing ist grundsätzlich kein dummer Kinderscherz, sondern kann eine Straftat nach sich ziehen.

Zum Beispiel:

· Beleidigung ist nach §185 StGB eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldbuße zur Folge haben kann.

· Verleumdung wird gemäß §187 StGB strafrechtlich mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldbuße bestraft.

· Unerlaubte Bildaufnahmen werden entsprechend des §201a StGB als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gewertet. Sie können Geld- oder Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen.

In schwerwiegenden Fällen ist eine Strafanzeige ratsam, damit das Cybermobbing an der Schule durch die Polizei verfolgt werden kann.

Eltern sollten sich umfassend mit dem Problem auseinandersetzen. Da es ein junges Phänomen ist, wissen viele nicht genau darüber Bescheid oder haben davon noch nie etwas gehört.

Mütter und Väter sollten ihren Kindern klare Regeln für den Umgang mit Smartphones, Tablets und PCs sowie dem Internet aufstellen.

Beleidigungen, Belästigungen und weitere Formen des Mobbings im Internet sind zu dokumentieren. Sie dienen als Beweismittel, um die Täter zur Rechenschaft ziehen zu können.

Weiterführende Links und Informationsmaterial: