Kategorie: Allgemein
Organisatorisches
Archiv 2016
St. Martin 2016
Dem diesjährigen Martinstag ging eine Projektwoche zum Thema “St. Martin – hinschauen, miteinander teilen, gemeinsam etwas erreichen” voran. In dieser Woche wurde gebastelt, gemalt, gestaltet, gespielt, musiziert, geprobt, es wurde das Mainzer Tierheim, ein Altenheim, eine Pflegehaus für behinderte Menschen und die Kindertagesstätte der Werkstätten für Behinderte besucht.
Diese Projektwoche mündete in den Martinstag am 11.11., den wir in diesem Jahr besonders begingen, da die Kirche in diesem Jahr den 1700 Geburtstag St. Martins feierte. Am Morgen fand ein Gottesdienst mit allen Klassen in Heilig Kreuz statt. Eine Projektgruppe führte hier ein Martinsstück auf, das auch am Nachmittag noch einmal präsentiert wurde. Am Nachmittag wurde dann die Projektwoche unterschiedlich dargeboten: einige Projektgruppen stellten Bilder und Infotafeln aus, anderen Projektgruppen verkauften Selbstgebasteltes auf einem Basar und wieder andere Projektgruppen spielten, tanzten und sangen dem Publikum vor. Der Tag endete mit einem großen Martinsumzug, bei dem in diesem Jahr auch ein Pferd mit Martinsreiter dabei war.
Der Erlös des Tages geht je zur Hälfte an das Tierheim Mainz und an den Brotkorb – Netzwerk Weisenau (rund je 2.200 €). Zusätzlich wurden Lebensmittelspenden an den Brotkorb – Netzwerk Weisenau und Kleiderspenden an den Sozialdienst Katholischer Frauen übergeben.
Archiv 2017
In der Adventszeit…
Oliver Mager und Kruschel in unserer Schule
Dank der Klasse 1c und ihrer Klassenlehrerin Frau Kronenberger-Wilczek, die am Gewinnspiel der Kruschelkinderzeitung teilnahmen und den ersten Preis gewannen, traten am 30.11.2017 Oliver Mager und Kruschel mit einem fantastischen Mitmachkonzert in unserer Schulturnhalle auf. Seine Hits, wie “Kinder, die gern lesen”, “Konfetti in der Blutbahn”, “Wir sind Mainzer” und “Weil der Papa schnarcht” brachten die Halle zum beben. Was ein Erlebnis!!!! 🙂
Adventskranzbasteln 2017
Auch in diesem Jahr wurden wieder an zwei Abenden fleißig Adventskränze gebastelt. Wir bedanken uns bei allen Helfern!
St. Martin 2017
Dieses Jahr geht unsere Martinus-Spende an den Verein „Armut und Gesundheit“. Verein Armut und Gesundheit
Der Herbst ist da 🙂
Martinuslauf 2017
Sportfest der 1. Klassen 2017
Sportfest der 2.-4. Klassen 2017
Sommerfest 2017
Sommerfest 2017 Gelungene Aktivitäten aller Beteiligten
Der Gottesdienst mit musikalischer Begleitung durch die Flöten- und Instrumentalkinder eröffnete pünktlich um 11.00 Uhr das Sommerfest der Martinusschule Oberstadt und Rektorin Carina Ohler begrüßte die vielen Gäste, die die Turnhalle füllten. Sie lud ein an den vielen angebotenen Aktivitäten teilzunehmen und bedankte sich bei allen, die das Fest vorbereitet und den Aufbau übernommen hatten.
Wer nicht gleich zum Bratwurst- und Salatstand ging, die durch die Eltern der Schulklassen vorbereitet wurden, wandelte durch die Gänge zu den einzelnen Stationen. Im Werkraum bestaunte man die wunderschön ausgesägten und bemalten Schmetterlinge. Andere zeigten sich geschickt beim Autorennen oder beim Kugelschreiber-Flaschenspiel. In einem anderen Zimmer wurde fleißig gewürfelt. Über Den ganzen Nachmittag war auch die Fotobox ein Anziehungspunkt und die beteiligten Schüler und die Lehrerinnen kamen bei dem Andrang ins Schwitzen. Im Mehrzweckraum gab es eine weiterer gut besuchte Aktivistation der „inklusive Bewegungspacour“. Bei einer großen Tombola wurden eifrig Lose verkauft und schöne Preise mit nach Hause genommen. Auf dem Schulhof besuchte man gern den Hockeyparcour oder ließ die Dosen beim Dosenwerfen scheppern. Ebenso machte der Förderverein mit einem Sektstand auf sich aufmerksam und informierte interessierte Eltern. Am Stand für unsere „Schulkleidung“ konnte man sich mit neuen T-Shirts, Sweatshirt oder Jacken neu einkleiden. Kleine Schülergruppen führten interessierte, neue Eltern durch unsere Schule. Im Anschluss konnten sich die Erwachsenen einen Vortrag zum Profil unserer Schule anhören und Fragen stellen.
Ein weiteres Highlight war das schulinterne Fußballturnier der 3. und 4. Klassen im benachbarten, ausverkauften „Maracana-Stadion“ der Windmühlenschule. In spannenden Spielen der 3. Klassen siegten die „Feuerpfeile“ der 3a und bei den 4. Klassen freuten sich die „Crazy Player“ der 4b über den 1. Platz. Zum Schluss fand die Siegerehrung statt, bei der alle teilnehmenden Mannschaften geehrt wurden. Hier wurden auch die Gewinner der Spielestationen mit Preisen ausgelost. Bei so vielen Aktivitäten war eine Stärkung am abwechslungsreichen Kuchen- oder Waffelstand immer wieder angesagt. Die Trommel-AG der 2.-4. Klassen erfreute die Zuhörer mit ihrem gekonnten Auftritt zum Ende des Sommerfests.
So wurde das Sommerfest 2017 für alle ein gelungenes Ereignis mit viel Freude und Abwechslung.
Gutenberg-Marathon Mainz 2017
Ab dem zweiten Schulhalbjahr 2016/17 trainierten 15 Kinder der 3. und 4. Klassen unserer Schule regelmäßig in der AG-Zeit zusammen mit Frau Kronenberger-Wilczek und Frau Sempff. Die Trainingsergebnisse waren immer sehr gut, sodass der Wettkampftag kommen konnte. An einem regnerischen Morgen und somit erschwerten, rutschigen Laufbedingungen haben unsere Staffeln dennoch hervorragende Zeiten erlaufen und unsere Schule stolz präsentiert! Stark und durchaus konkurrenzfähig sind wir gegen Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen gelaufen und haben so manche ältere Schülerstaffel hinter uns gelassen. Ein großer Dank gilt auch den Eltern der teilnehmenden Kinder, die uns bei der Umsetzung des Tages unterstützt und die Staffeln lautstark angefeuert haben!
MU62 (Jungen) Staffel 328
Von insgesamt 99 Staffeln 19. Platz, von den Grundschulen 1. Platz!!!! Zeit: 1:48:42, insgesamt sind 15 Grundschulen gelaufen
MU62 Staffel (Jungen) 329
Von insgesamt 99 Staffeln 20. Platz, von den Grundschulen 2. Platz!!!! Zeit: 1:48:43, insgesamt sind 15 Grundschulen gelaufen
XU62 Staffel (Mixed) 333
Von insgesamt 96 Staffeln 16. Platz, von den Grundschulen 4. Platz!!!! Zeit: 1:50:47, insgesamt sind 27 Grundschulen gelaufen
Herzlichen Glückwunsch zu diesen tollen Leistungen!
Jugendmaskenzug 2017
Schulfastnacht 2017
Unser Schulprofil
Klecks – Zeitung
Klecks Themen Ausgabe 79-90
Ausgabe | Thema |
79 | Süßigkeiten |
80 | Pflanzen |
81 | Natur |
82 | Zirkus |
83 | Sommer & Internet |
84 | Tiere & Zauberei |
85 | Die Welt & Technik |
86 | Spiel, Sport & Freizeit |
87 | Schule in aller Welt |
88 | Wildnis |
89+90 | Umwelt & gesunde Ernährung |
Aktuelle Elternpost
Elternpost
Elterninformation 17.06.2021
9. Hygieneplan mit Markierung der Änderungen
Regelungen MSO 9. Hygieneplan
Elterninformation Präsenzunterricht ab 14.06.2021
Elterninformation Smartwatches und Handys in der MSO_12.05.2021
Aktuelle Corona-Infos 14-12-2020
Regelungen für die Martinusschule-Oberstadt ab 01-12-2020
Schulinterene Fortbildung am 13-11-2020
Informationen_09-11-2020
Elterninformation Änderungen in der Schule ab 09-11-2020
Schulbetrieb nach den Herbstferien 22-10-2020
Verkehrssituation 06-10-2020
Der sichere Schulweg
Wendo-Kurse (Mädchen) Schuljahr 2020/21
Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020-2021
Betreuungsinformation Schuljahr 2020-21
Rückgabe u. Abholung Schulbücher
Brief Toilettensituation Dezember 2019
liebe Sorgeberechtigten,
ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Bei Minderjährige sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Hierzu können Sie der Schule eine der folgenden Unterlagen vorlegen:
1. den Impfpass (im Original), aus dem sich 2 Masernimpfungen ergeben, oder
2. eine ärztliche Bescheinigung über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern (v. a. Labornachweis) oder
3. eine ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation) oder
4. eine Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z. B. Gesundheitsamt*, Kindertageseinrichtung, Schule) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis vorgelegt wurde.
[* Die Gesundheitsämter werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ab dem 01.03.20 den Masernstatus erheben und ggfls. bestätigen.]
Wenn Sie der Schule eine ärztliche Bescheinigung (siehe 2. und 3.) vorlegen wollen, können Sie den beigefügten Vordruck zunächst Ihrem Arzt und anschließend der Schule vorlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn
- ab dem 1. März 2020 an einer rheinland-pfälzischen Schule aufgenommen werden soll, müssen Sie bis zum ersten Schultag den Nachweis vorlegen.
- bereits im laufenden Schuljahr die Schule besucht und sie auch im kommenden Schuljahr besuchen wird (Bestandskinder), müssen Sie den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
- bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 die Schule verlässt, müssen Sie hier keinen Nachweis vorlegen. Falls ein Schulwechsel erfolgt, müssen Sie der aufnehmenden Schule den Nachweis im Zuge der Anmeldung an dieser Schule vorlegen.
Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?
Wenn Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihre Tochter oder Ihren Sohn bei Neuzugängen sofort und bei Bestandskindern ab dem 1. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt fordert Sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Legen Sie den Nachweis dort nicht vor, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen.
Wir bitten Sie den Nachweis innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.
Soweit Sie grundsätzlich Fragen zum Masernschutzgesetz haben, finden Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).
Zusätzliche Info:
da es einige Rückfragen bezüglich des Masernschutzgesetzes gab, hier eine kurze Information.
Ihr Kind legt der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer den Impfausweis vor, diese/r wirft einen Blick in den Impfausweis und macht sich einen Vermerk, ob eine Impfung vorliegt oder nicht. Der Impfausweis geht im Anschluss wieder mit Ihrem Kind nach Hause.
Sollten Sie die Anlage 2 (Ärztliche Bescheinigung über den Masernschutz) Ihrem Kind mit in die Schule geben, geht auch diese an Sie zurück.
Es werden keine Kopien angefertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Ohler, Rektorin
Elterninformation Masernschutzgesetz
Weiterführende Schule
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